Rechtsprechung
RG, 20.03.1933 - III 139/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist Fortsetzungszusammenhang zwischen Meineid und falscher eidesstattlicher Versicherung rechtlich möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 20.03.1933 - III 139/33
- RG, 07.11.1933 - III 139/33
Papierfundstellen
- RGSt 67, 168
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.08.1963 - 2 StR 159/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Es sei nur bemerkt, daß ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Meineid und falscher eidesstattlicher Versicherung rechtlich nicht möglich ist (vgl. RGSt 67, 168) und daß § 157 StGB auf den Offenbarungseid - die eidesstattliche Versicherung ist zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben worden - keine Anwendung finden kann (vgl. BGH NJW 1953, 390). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52
Rechtsmittel
Die für den Fortsetzungszusammenhang notwendige Gleichartigkeit der Begehungsform, d.i. die Erfüllung desselben gesetzlichen Tatbestandes (RGSt 67, 168), ist nur bei den beiden Falschaussagen gegeben.